Mindestmitgliedschaft ist 1 Jahr

Eine Kündigung kann – gemäß Satzung – nur zum 31.12. eines Jahres schriftlich erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auf.

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Gebührenordnung ERV

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