Mindestmitgliedschaft ist 1 Jahr

Eine Kündigung kann – gemäß Satzung – nur zum 31.12. eines Jahres schriftlich erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auf.

Vereinssatzung

Beitrittserklärung ERV

Gebührenordnung ERV

Datenschutzrichtlinie